Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der NanoClean Autoreinigung OG, Hadikgasse 152/3, 1140 Wien, und ihren Kunden im Zusammenhang mit den angebotenen Leistungen im Bereich Autoreinigung, Fahrzeugpflege und Autoaufbereitung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der NanoClean Autoreinigung OG erbrachten Leistungen, insbesondere für Innen- und Außenreinigung, Autoaufbereitung, Politur, Lackpflege, Keramikversiegelung, Fuhrparkreinigung sowie Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Fahrzeugen auf Verkauf oder Leasing-Rückgabe.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Vertragsabschluss
Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website, in Preislisten oder sonstigen Informationsmaterialien stellt noch kein verbindliches Angebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Auftrag zwischen dem Kunden und der NanoClean Autoreinigung OG vereinbart bzw. von der NanoClean Autoreinigung OG angenommen wurde.
Bei Leistungen, deren tatsächlicher Aufwand wesentlich vom Zustand des Fahrzeugs abhängt, können online, telefonisch oder vorab genannte Preise als Richtpreise gelten. Ein gegebenenfalls erforderlicher Mehraufwand wird nach Möglichkeit vor Beginn bzw. Fortsetzung der Arbeiten mit dem Kunden abgestimmt.
3. Fahrzeugzustand und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der mit dem Kunden vereinbarten Leistung sowie nach dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs.
Der Kunde ist verpflichtet, auf ihm bekannte Besonderheiten oder Schäden hinzuweisen, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sein können. Dazu zählen insbesondere Vorschäden, beschädigte oder lose Fahrzeugteile, nachträglich lackierte Flächen, empfindliche Materialien, Folierungen, Reparaturstellen sowie technische oder sonstige Besonderheiten.
Bei außergewöhnlich starker Verschmutzung oder einem Fahrzeugzustand, der einen erheblich höheren Arbeitsaufwand als üblich verursacht, kann ein zusätzlicher Aufwand verrechnet werden. Der Kunde wird darüber nach Möglichkeit vor Durchführung der entsprechenden Zusatzarbeiten informiert.
4. Persönliche Gegenstände im Fahrzeug
Der Kunde hat persönliche und wertvolle Gegenstände vor Übergabe des Fahrzeugs aus dem Fahrzeug zu entfernen.
Dies gilt insbesondere für Bargeld, Dokumente, elektronische Geräte, Schmuck, Schlüssel, Wertgegenstände sowie lose oder empfindliche Gegenstände.
Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
5. Durchführung der Leistungen
Die NanoClean Autoreinigung OG führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und unter Verwendung geeigneter Reinigungs-, Pflege- und Aufbereitungsprodukte sowie entsprechender Arbeitsmittel durch.
Das erzielbare Ergebnis ist vom Alter, Zustand, Material und von bestehenden Schäden oder Verschmutzungen des Fahrzeugs abhängig.
Eine vollständige Entfernung sämtlicher Flecken, Gerüche, Kratzer, Lackdefekte, Verfärbungen oder sonstiger Gebrauchsspuren kann daher nicht in jedem Fall garantiert werden.
Insbesondere bei tiefen Kratzern, dauerhaften Materialveränderungen, eingebrannten oder stark eingezogenen Verschmutzungen sowie bereits beschädigten Oberflächen kann trotz fachgerechter Behandlung ein sichtbarer Rest bestehen bleiben.
6. Politur und Lackaufbereitung
Bei Polier- und Lackaufbereitungsarbeiten hängt das erreichbare Ergebnis wesentlich vom vorhandenen Lackzustand und von der Art und Tiefe bestehender Lackdefekte ab.
Nicht jeder Kratzer kann durch eine Politur vollständig entfernt werden. Eine Behandlung erfolgt nur soweit dies unter Berücksichtigung des vorhandenen Lackzustands fachlich vertretbar ist.
Bereits vorhandene Lackschäden, Steinschläge, Abplatzungen, Korrosion, unsachgemäße Vorarbeiten oder andere Vorschäden können durch eine Reinigung oder Aufbereitung sichtbarer werden.
7. Versiegelungen und Keramikversiegelungen
Die tatsächliche Haltbarkeit einer Versiegelung oder Keramikversiegelung hängt unter anderem von Fahrzeugnutzung, Laufleistung, Witterung, Abstellbedingungen, Waschverhalten, verwendeten Reinigungsmitteln und der weiteren Fahrzeugpflege ab.
Angaben zur Haltbarkeit stellen daher grundsätzlich Erfahrungs- bzw. Richtwerte und keine Garantie für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8. Termine und Stornierungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ersuchen wir um möglichst frühzeitige Absage oder Terminverschiebung.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen zu einem verbindlich vereinbarten Termin behält sich die NanoClean Autoreinigung OG vor, einen angemessenen Ersatz für tatsächlich entstandene Aufwendungen bzw. einen nachweislich entstandenen Schaden zu verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Verspätungen des Kunden können dazu führen, dass sich der Leistungsumfang reduziert oder ein neuer Termin vereinbart werden muss, sofern die nachfolgenden Termine andernfalls nicht eingehalten werden können.
9. Fertigstellung und Abholung
Angaben zur voraussichtlichen Fertigstellung des Fahrzeugs sind grundsätzlich unverbindliche Zeitangaben, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.
Der tatsächliche Zeitaufwand kann insbesondere aufgrund des Fahrzeugzustands, zusätzlicher notwendiger Arbeiten oder nicht vorhersehbarer Umstände abweichen.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Verständigung über die Fertigstellung innerhalb des vereinbarten bzw. eines angemessenen Zeitraums abzuholen.
10. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
Soweit der endgültige Preis vom tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs oder vom erforderlichen Arbeitsaufwand abhängt, wird der Kunde über wesentliche zusätzliche Kosten nach Möglichkeit vor deren Entstehung informiert.
Die Zahlung ist nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung fällig, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten richten sich nach den jeweils von der NanoClean Autoreinigung OG angebotenen Zahlungsarten.
11. Haftung
Die NanoClean Autoreinigung OG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die auf bereits bestehende, nicht erkennbare oder vom Kunden nicht bekannt gegebene Mängel bzw. Vorschäden am Fahrzeug zurückzuführen sind, besteht keine Haftung, soweit die NanoClean Autoreinigung OG den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.
Dies betrifft insbesondere bereits beschädigte, lose, mangelhaft befestigte, nachlackierte, reparierte, poröse oder altersbedingt beeinträchtigte Fahrzeugteile und Oberflächen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere die Haftung für Personenschäden sowie sonstige gesetzlich nicht ausschließbare Ansprüche, bleiben unberührt.
12. Beanstandungen
Der Kunde wird ersucht, das Fahrzeug bei der Übernahme zu kontrollieren und erkennbare Beanstandungen möglichst unmittelbar mitzuteilen. Dadurch können etwaige Unklarheiten rasch geprüft und gegebenenfalls behoben werden.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden dadurch nicht eingeschränkt.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen finden sich in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
14. Verbraucherrechte
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB gegenüber Verbrauchern aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht oder nur eingeschränkt zulässig sind, gelten an ihrer Stelle die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Für Verbraucher gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Verträgen mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der NanoClean Autoreinigung OG vereinbart.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gegenüber Verbrauchern gelten jedenfalls die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Unternehmensangaben
NanoClean Autoreinigung OG
Hadikgasse 152/3
1140 Wien
Österreich
Stand
Stand: September 2026
Nano Clean. Sauber & Gepflegt.
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NanoClean im Citygate Garage
Seyringer Str. 3
1210 Wien
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